Von den Sozialversicherungen geförderte Bewegungsangebote in den Bereichen Prävention und Nachsorge eröffnen den Zugang zu Zielgruppen, die sonst möglicherweise keinen Weg in ein Fitnessstudio gefunden hätten. Damit diese Leistungen von den Kostenträgern finanziert werden können, müssen jedoch bestimmte Anforderungen an die Qualität der Maßnahmen sowie an die Qualifikation des Bewegungsfachpersonals erfüllt werden.
Am Beispiel der Unternehmen PhysioVita und RiVita wird aufgezeigt, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, wie man mit förderfähigen Bewegungsangeboten und speziell qualifiziertem Personal neue Marktpotenziale erschließen kann und welche Umsatzpotenziale sich daraus ergeben.