Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine gesetzliche Verpflichtung für alle Unternehmen. Qualifizierte Gesundheitsanbieter können als Partner von Unternehmen Aufgaben z. B. in den Handlungsfeldern Bewegung und Stressmanagement übernehmen und somit als Problemlöser fungieren, wenn sie ihre Angebote gezielt auf die Sicherung der Arbeitsfähigkeit ausrichten. Im Fokus steht, wie Einrichtungen durch spezifische Angebote, klare Zielgruppenansprache und nachvollziehbare Nutzenargumente Zugang zu Betrieben erhalten. Weitere BGM-Leistungen wie präventive, regenerative und therapeutisch orientierte Bewegungsangebote können dazu beitragen, Beschäftigte zu aktivieren, Beschwerden vorzubeugen und die Arbeitsfähigkeit langfristig zu stärken.