Dr. Hans Geisler ist Mitbegründer der Kanzlei Dr. Geisler, Dr. Franke & Kollegen aus Bielefeld und Vorstandsmitglied (2. Vorsitzender) des DSSV. Vor seiner Tätigkeit als selbständiger Rechtanwalt im Jahr 2001 war er erfolgreicher Unternehmer und Inhaber mehrerer Fitnessstudios. Seinen beruflichen Schwerpunkt sieht er in der kompetenten, zielorientierten und effektiven Beratung kleiner, mittelständischer und großer Unternehmen. Bezüglich aller denkbaren Rechtsfragen in der Fitness und Freizeitbranche verfügt seine Kanzlei über ein einzigartiges Know-how. Speziell für die Fitnessbranche sind zahlreiche Rechtsberatungskonzepte entwickelt worden, die die Unternehmer und Unternehmerinnen entlasten und Zeit für das Kerngeschäft verschaffen.
DSSV: Rechtliche Herausforderungen von personallosen Studios und unbetreuten Zeiten
Welche Haftungsrisiken hat der Studiobetreiber, wenn Studios zeitweise oder komplett ohne Personal geführt werden?