Die Durchführung von Präventionskursen nach § 20 SGB V erfordert eine spezifische Qualifikation der Kursleitung. Der neue BSA-Lehrgang „Bewegungsexperte/in Prävention (BSA)“ bietet die Möglichkeit, sich auch ohne einen staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss im Bereich Sport und Bewegung entsprechend zu qualifizieren.
Zielgruppe sind daher Interessenten ohne eine formale Anbieterqualifikation, die krankenkassengeförderte Präventionskurse im Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten in verschiedenen Einrichtungen, wie Fitnessstudios, Sportvereinen, Volkshochschulen oder auch in Betrieben umsetzen wollen. Sowohl für Quereinsteiger als auch für Personen mit Vorqualifikationen im Fitness-/ Gesundheitsbereich ist der Lehrgang geeignet.