DSSV: Rechtliche Herausforderungen von personallosen Studios und unbetreuten Zeiten

Welche Haftungsrisiken hat der Studiobetreiber, wenn Studios zeitweise oder komplett ohne Personal geführt werden?

Die Haftung für mit Personal betriebene Studios ist durch die vorhanden gesetzlichen Regelungen und die dazu ergangene Rechtsprechung geregelt. Was ändert sich jedoch in Bezug auf die Haftung, wenn das Studio personallos betrieben wird, also keine Mitarbeiter vorhanden sind, welche die Übungsausführung, die Trainingsflächen, Nassbereiche oder andere Flächen kontrollieren und überwachen?

Wann haftet das Studio für Unfälle und Verletzungen der Mitglieder? Kann die Haftung ausgeschlossen werden? Sind Videokameras zur Überwachung des Zutritts und der Räumlichkeiten zulässig und geeignet? Was gilt für Kinder und Jugendliche bzw. ab welchem Alter dürfen Kinder an Geräten allein trainieren?